NGOs: Einspruch gegen Patente auf Bier

Fast 20 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verschiedener Länder haben Einspruch gegen zwei europäische Patente (EP2384110 und EP2373154) eingereicht, die den Brauereikonzernen Carlsberg und Heineken gemeinsam gehören. Die Patente erstrecken sich auf Gerste aus konventioneller Züchtung, den Brauvorgang sowie das damit produzierte Bier. Konventionell gezüchtete Pflanzen dürfen nicht patentiert werden, so das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“. Erst im November hatte die Europäische Kommission das bestätigt. Das Bündnis hofft nun, das verantwortliche Europäische Patentamt (EPA) bewegen zu können, seine bisherige Praxis zu ändern. Die beiden Gerstensorten sollen sich nach Angaben der NGOs aufgrund zufälliger Mutationen im Erbgut besonders gut für das Bierbrauen eignen. „Diese Patente sind nicht erfinderisch“, kritisiert Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Sie beruhen vielmehr auf einem Missbrauch des Patentrechts und müssen deswegen widerrufen werden.“ Nach dem Europäischen Patentübereinkommen können auf Pflanzensorten, die mit „im wesentlichen biologischen Verfahren“ gezüchtet wurden, keine Patente erteilt werden. Daher dürfe konventionelle Züchtung, die auf gängigen Verfahren wie Kreuzung und Selektion oder der Nutzung zufälliger Mutationen beruht, nicht patentiert werden, so Europäische Kommission und Bundesregierung übereinstimmend. Verfahren zur gentechnischen Veränderung von Organismen sind dagegen pat...
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