Gentechnik-Gesetz: Bund bricht Länderkompromiss

Die Umwelt- und Agrarminister von zehn Bundesländern kritisieren, dass der jüngst vom Bundeslandwirtschaftsminister vorgelegte Entwurf zum Gentechnik-Gesetz ein bundeseinheitliches Verbot gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) unmöglich mache. In einem offenen Brief werfen sie Bundesminister Christian Schmidt vor, sich über bereits erzielte Einigungen hinweggesetzt zu haben. Sie bitten Schmidt dringend, den Entwurf nachzubessern. Folgende Regelungen widersprächen dem Länderkompromiss aus diesem Frühjahr: 1. dass für ein bundesweites Anbauverbot von GVO das Einvernehmen von sechs Bundesministerien erforderlich ist; 2. dass die Länder „zwingende Gründe“ darlegen müssen, wenn sie ein Anbauverbot für Deutschland fordern. In der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sei das nicht vorgesehen. 3. Angesichts der hohen Hürden für bundesweite Verbote müssten die Länder „regelmäßig“ selbst Anbauverbote erlassen. Die Voraussetzungen dafür seien im Entwurf jedoch nicht klar geregelt. 4. Werde eine Verordnung auf Bundeseben erlassen, müsse der Bund nicht mehr selbst die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen prüfen. Mit all dem entziehe sich der Bund der Verantwortung für ein GVO-Verbot und überlasse sie den Ländern. Das werde unweigerlich zu einem Flickenteppich beim GVO-Anbau führen, monieren die VertreterInnen der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Auch meh...
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