Anhörung: Experten kritisieren Entwurf zum Gentechnikgesetz

UPDATE: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der es ermöglichen soll, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zu verbieten, wurde bei einer Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages von den meisten Experten kritisiert: Die einen stellten in Frage, ob die geplante Änderung des Gentechnikgesetzes praktikabel und verfassungsgemäß ist. Andere bemängelten, dass die Agrarforschung dadurch den Anschluss ans Weltniveau verlieren könnte. Einige Experten hielten jedoch einen Gesetzentwurf des Bundesrates aus dem Jahr 2015 für geeignet, rechtssichere Anbauverbote für GVO in Deutschland zu erwirken. Der ehemalige Referatsleiter des Bundesagrarministeriums, Wolfgang Koehler, hielt es für ausgeschlossen, dass sich – wie im Entwurf gefordert - sechs Ministerien auf ein Anbauverbot für einen GVO verständigen. „Das würde ein Beamtenleben dauern“, warnte der Einzelsachverständige. Ähnlich sah das die Gentechnikexpertin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Heike Moldenhauer. Sie forderte außerdem, die Beteiligung der Bundesländer beim GVO-Verbot wie bei dessen Aufhebung ersatzlos zu streichen. Nur so könne ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in Deutschland verhindert werden. Die Bundesregierung müsse beim GVO-Verbot einziger Akteur sein und damit auch das Klagerisiko tragen. Auch für Beatrix Tappeser, Staatssekretärin im hessischen Landwirtschaftsministerium, rücken mit dem Regierungsentwurf flächendeckende Anbauverbote „in weite Fern...
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