Bundesrat: Gentechnikgesetz lässt Anbauverbote scheitern

Der Bundesrat hält es für „dringend geboten“, das neue Gentechnikgesetz in zahlreiche Punkten nachzubessern. Anderenfalls würden bundeseinheitliche Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) scheitern, heißt es in einer Stellungnahme, die heute verabschiedet wurde. Im Januar muss sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz befassen. Die „Vielzahl komplizierter Regelungen“ im Entwurf könnte am Ende dazu führen, dass ein Flickenteppich unterschiedlicher Vorschriften zum Gentechnikanbau entstehe, kritisierte Claudia Dalbert von Bündnis90/Die Grünen in Sachsen-Anhalt. Sie forderte den Bundestag auf, den Entwurf zu „verschlanken“. Im Wesentlichen verlangt der Bundesrat folgende Änderungen: 1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen. 2) Wird ein Unternehmen aufgefordert, auf GVO-Anbau in Deutschland freiwillig zu verzichten, müssen keine „zwingenden Gründe“ dafür genannt werden. Das sehe auch die EU-Freisetzungsrichtlinie nicht vor. Umgekehrt dürfe auch dann, wenn solche zwingenden Gründe entfallen, der Anbau von GVO nicht wieder erlaubt werden. 3) Analog zur Einführung von Anbauverboten muss auch für deren Aufhebung („opt in“) eine Mehrheit im Bundesrat Voraussetzung sein. 4) Der Bund soll die Länder aktiv dabei unterstützen, Verbotsgründe zusammen zu tragen. Hat der Bund nicht vor, den Anbau von GVO per Verordnung zu verbieten, muss er die Länd...
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