SPD-Fraktion fordert Änderungen am Gentechnikgesetz


UPDATE +++ Die SPD-Fraktion im Bundestag will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gentechnikgesetz in der aktuellen Form nicht mittragen. Die Regelungen seien „kompliziert, zeitaufwändig und störanfällig“, kritisierte die SPD-Abgeordnete Elvira Drobinski-Weiß gestern bei der ersten Lesung des Entwurfs im Bundestag. Auch VertreterInnen von Linken und Grünen halten den Entwurf für ungeeignet, für das angestrebte bundesweite Anbauverbot von Gentech-Pflanzen (GVO) zu sorgen. Das Gesetz, das die große Koalition im Frühjahr 2017 verabschieden will, wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Die SPD-Fraktion fordert, unter anderem folgende Punkte zu ändern:
1) Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium sollen allein über Anbauverbote entscheiden können, ohne vier weitere Ministerien zu beteiligen.
2) Der Bund soll sich stärker an der Begründung der Anbauverbote beteiligen, statt die Länder damit alleine zu lassen.
3) Nicht nur für den Ausstieg aus, auch für den Wiedereinstieg in den kommerziellen Anbau von GVO muss eine Mehrheit der Länder stimmen.
4) Neue Gentechnik-Technologien sollen im Sinne des Vorsorgeprinzips reguliert werden.
Der SPD-Abgeordnete Michael Miersch verwies darauf, dass noch keine EU-Institution das von der Industrie forcierte „Innovationsprinzip“ aufgriffen habe. Nur der Bundesagrarminister habe es im Gesetzentwurf dem europarechtlichen Vorsorgeprinzip gegenüber gestellt. „Wir hoffen, dass wir noch gemeinsam ...
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