EuGH stärkt Auskunftsrecht zu Pestiziden

Bürger und Umweltorganisationen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie giftig Pestizide sind. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) für den umstrittenen Unkrautvernichter Glyphosat und das Insektizid Imidacloprid. Würden Pestizide versprüht, seien das Emissionen in die Umwelt, über die ein Auskunftsanspruch bestehe, so die Luxemburger Richter. Das Chemieunternehmen Bayer will teilweise kooperieren. Im Fall Glyphosat hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace Holland gemeinsam mit dem Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) von der Europäischen Kommission verlangt, Dokumente zur Genehmigung des Herbizids herauszugeben (Aktenzeichen C 673/13 P). Sie betreffen die genaue chemische Zusammensetzung der einzelnen Wirkstoffe, Informationen zum Herstellungsverfahren, zur Zusammensetzung der Endprodukte und zu den Vertragsbeziehungen zwischen den verschiedenen Antragstellern. Die Bundesrepublik Deutschland, die den Bericht erstellt hatte, hatte den Einblick verweigert. Sie berief sich dabei auf das geistige Eigentum der Hersteller. Und ohne die Zustimmung der BRD wollte auch die Kommission die Informationen nicht herausgeben. Im zweiten Fall streitet die niederländische Bienenstiftung um Auskunft zum insektentötenden Wirkstoff Imidacloprid (Aktenzeichen C 442/14). Der holländische Ausschuss für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hatte der Bienenstiftung nur einen Teil der gewünschten Auskünfte gegeben. Dagegen klagten sowohl die Stiftung wie de...
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