NGOs: keine Patente auf Bier

UPDATE +++ Bier zu brauen hat seit Jahrhunderten Tradition. Und die meiste Zeit war es selbstverständlich, dass jede Brauerei mit Gerste und Hopfen frei experimentieren konnte. In diesem Jahr hat nun das Europäische Patentamt (EPA) der dänischen Brauerei Carlsberg drei Patente auf bestimmte Gerstesorten und das daraus gebraute Bier erteilt. Eine Gruppe von 25 Nichtregierungsorganisationen (NGO) kritisierte das als rechtswidrig und forderte Carlsberg in einem offenen Brief auf, die Patente zurückzugeben. Carlsberg erwiderte, man sichere sich lediglich die rechtlichen Möglichkeiten, um die Investitionen in die Entwicklung wieder reinzubekommen. Die drei Gerstensorten sollen sich nach Angaben der NGOs aufgrund von Mutationen im Erbgut besonders gut für das Bierbrauen eignen. Bei zweien entstanden die Mutationen zufällig (EP 2384110 und EP 2373514), bei der dritten Sorte (Patent EP 2575433) wurden diese Mutationen durch weitere Züchtung kombiniert. Jedes der Patente umfasst die Pflanzen, deren Ernte, den Prozess des Bierbrauens, Produkte wie Malz und Würze sowie jegliche auf diese Weise produzierte Getränke. Die NGOs argumentieren, dass konventionelle Züchtungen wie diese Gerstensorten nach europäischem Recht nicht patentierbar seien. Carlsberg argumentiert, das Gerstenrohmaterial sei aufgrund der im Verfahren eingesetzten Techniken patentierbar. Sie erlaubten, Fremdaromen im Bier zu vermeiden und energieeffizienter zu brauen. Im übrigen handele es sich um so kleine M...
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