Verwirrung um Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz


Da hat sich die Bundesregierung wohl selbst überholt: Kurz vor der Kabinettssitzung am vergangenen Mittwoch war in den Gesetzentwurf zum Gentechnikgesetz noch eine Passage zur Einzelfallprüfung bei neuartiger Gentechnik wie CRIPSR-Cas9 eingefügt worden (der Informationsdienst berichtete). In der Bundesratsdrucksache 650/16 zu diesem Entwurf, die jetzt den Ländern zugeleitet wurde, fehlt die Passage jedoch. Dem Vernehmen nach hatte das Kabinett den Entwurf am 2.11. trotz Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition mit dieser Passage verabschiedet.
Wie aus gut informierten Kreisen verlautete, wurde die fragliche Passage in der Begründung des Entwurfs unmittelbar vor der Kabinettsitzung als Austauschseite verteilt. Darin wird der Umgang mit neuartigen Gentechnikverfahren wie CRIPSR-Cas9 geregelt. Ob sie als Gentechnik eingestuft werden müssen, ist noch umstritten. Laut Entwurf soll nun im Einzelfall prozess- und produktbezogen betrachtet und bewertet werden, ob eine Pflanze nach Einsatz dieser Verfahren als gentechnisch verändert gilt. Maßgeblich ist dabei nach aktueller deutscher Behördenpraxis, ob die Veränderung auch auf natürlichem Weg hätte entstehen können. Eine Entscheidung der Europäischen Kommission, wie die neuen Verfahren einzustufen sind, steht noch aus. Die Kommission hatte die Mitgliedsländer gebeten solange stillzuhalten.
Trotzdem war es offenbar keine bewusste Entscheidung, den heiklen Passus wieder zu entfernen. Bei der Versendung des überholten ...
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