Genome Editing: Bund will offenbar Fakten schaffen

Hätte ein Unternehmen die Absicht, einen mit dem Verfahren CRIPSR-Cas9 gegen Mehltau resistent gemachten Weizen in Deutschland anzupflanzen, wäre das möglicherweise nicht genehmigungspflichtig. Ob dieser Weizen als gentechnisch verändert gilt und damit zugelassen werden muss, werde im Einzelfall prozess- und produktbezogen betrachtet und bewertet, heißt es im Entwurf zum Gentechnikgesetz, der gestern im Kabinett verabschiedet wurde. Ein solches Vorgehen widerspräche einer Aufforderung der Europäischen Kommission an die Mitgliedsländer aus 2015: Bis zu einer unionsweiten Entscheidung über den Umgang mit den neuartigen Gentechnikverfahren sollten dort keine entsprechenden Organismen freigesetzt werden. Das Schreiben der Kommission betraf den Streit um eine Rapslinie des US-Herstellers Cibus, die mittels Oligonukleotid-gesteuerter Mutagenese (OgM) herbizidresistent gemacht worden war. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte sie nicht als GVO eingestuft. Die Kommission verwies darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Genehmigung freizusetzen. Die Bundesregierung scheint das wenig zu stören. Ganz kurzfristig hatte sie offenbar die Passage zur Einzelfallprüfung bei neuen Züchtungstechniken in die Begründung ihres neuen Gesetzentwurfs eingefügt. In dem im Zuge der Verbändebeteiligung öffentlich diskutierten Text war sie noch nicht enthalten. Und dieser Umgang mit CRISPR-Cas9 & Co. scheint auch der aktuellen ...
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