Europäisches Gericht muss über neue Gentechnik entscheiden


Fallen neue Methoden zur Veränderung der Gene wie die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (OgM) unter europäisches Gentechnikrecht? Nachdem die Europäische Kommission diese Frage bisher nicht beanwortet hat, hat das oberste französische Verwaltungsgericht sie jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Anlass ist eine Klage neun französischer Verbände dagegen, dass diese Techniken in Frankreich bislang nicht als Gentechnik gewertet werden. Außerdem wollen die Kläger den französischen Premierminister Manuel Valls zwingen, ein Moratorium für herbizidtolerante Pflanzen zu erlassen, die mit Hilfe von Genome Editing entwickelt wurden.
Bereits im März 2015 hatten Verbände wie die französische Bauerngewerkschaft Confédération Paysanne oder „Die Freunde der Erde“ ihre Klage beim französischen Gericht Conseil d‘État eingereicht. Sie wenden sich gegen einen Artikel des französischen Umweltgesetzes, wonach Organismen, die durch Genome Editing gewonnen wurden, nicht als gentechnisch verändert (GVO) gelten. Da diese französische Rechtsnorm die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG umsetzen soll, bitten die französischen Richter nun die Kollegen beim EuGH um Hilfe bei der Interpretation.
Sie haben ihnen vier Fragenkomplexe vorgelegt:
1) Fallen neue Verfahren wie OgM, CRIPSR-Cas, Zinkfingernuklease oder Talens unter die EU-Richtlinie 2001/18/EG vom 12. März 2001 und müssen mit ihrer Hilfe gewonnene Pflanzen entsprechend zugelassen werden? Oder müssen bei ihnen...
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