Gesetzentwurf erschwert Anbauverbote für GVO

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, wonach der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wie Mais bundesweit untersagt oder beschränkt werden kann. Dafür müssen zwingende umwelt- oder agrarpolitische Gründe vorliegen oder erhebliche Nachteile für das Allgemeinwohl drohen, heißt es in dem Gesetzestext, der dem Informationsdienst Gentechnik vorliegt. Der Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes soll am 2. November vom Kabinett verabschiedet werden. Damit setzt Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union um, wonach die Mitgliedsstaaten seit 2015 ihr eigenes Territorium vom Anbau EU-weit zugelassener Gentech-Pflanzen (GVO) ausnehmen können (sog. Opt out-Regelung). Der neue Gesetzentwurf regelt nun ein zweistufiges Verfahren, wie der GVO-Anbau in der Bundesrepublik verboten oder beschränkt werden kann. Indem der Entwurf in beiden Stufen die Angabe zwingender Gründe fordert, geht er allerdings über die EU-Richtlinie hinaus. Phase 1: Beantragt ein Unternehmen in der EU eine Anbauzulassung für einen GVO, kann Deutschland das Unternehmen über die EU-Kommission auffordern, das deutsche Territorium freiwillig aus dem Antrag auszunehmen. Der Bundeslandwirtschaftsminister soll das tun, wenn so viele Bundesländer das fordern, wie für eine absolute Mehrheit im Bundesrat nötig wären. Die Länder müssen ihre Forderung innerhalb von 35 Tagen schriftlich begründen. Außerdem müssen fünf Bundesministerien einverstanden sein, darunter die Resso...
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