BUND legt bei EU Beschwerde gegen Bundesverkehrswegeplan ein


Berlin/Brüssel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute - vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB - gegen den Kabinettsbeschluss vom 3. August zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. "Wie das Kabinett beim Bundesverkehrswegeplan vorgeht verstößt es gegen elementare Beteiligungsrechte. Deshalb streben wir ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Kern der Beschwerde ist die Verletzung der Rechte des Umweltverbandes im Rahmen einer zuvor durchgeführten sechswöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
"Bei den rund 1300 Straßenprojekten des BVWP sind die EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht angewendet und Alternativen nicht geprüft worden. Damit wurde der Zweck dieser Umweltprüfung - die Untersuchung umweltfreundlicher Alternativen bereits auf der den einzelnen Projektgenehmigungen vorgelagerten Planungsebene - vollständig verfehlt. Eine transparente Beteiligung der Öffentlichkeit war offenbar nicht gewünscht. Das Bundesverkehrsministerium hat nur unfertige, intransparente Unterlagen über Auswirkungen der Verkehrsnetze bereitgestellt und politisch gewollte Verkehrsprojekte schöngerechnet", kritisierte Weiger.
Der BUND stütze sich in seiner EU-Beschwerde auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eine umfassende Alternativenprüfung vorschreibe und hohe Standards vor allem ...
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